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812.210 MiLoV CH-BS

§ 11 Verordnung über den kantonalen Mindestlohn (MiLoV) - Weiterleitung und Meldepflicht von Verstössen durch die Kontrollorgane

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§ 11 MiLoV · Weiterleitung und Meldepflicht von Verstössen durch die Kontrollorgane

1. Als zuständiges Departement wird das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt bezeichnet.

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