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812.200 MiLoG CH-BS

§ 3 Gesetz über den kantonalen Mindestlohn (Mindestlohngesetz, MiLoG) - Höhe des Mindestlohnes

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§ 3 Mindestlohngesetz, MiLoG · Höhe des Mindestlohnes

1. Der Mindestlohn beträgt 21 Franken brutto pro Arbeitsstunde. Zusätzlich ist der gesetzliche Ferienzuschlag geschuldet.

2. Der Mindestlohn wird jährlich gemäss dem Mischindex angepasst, sofern sich dieser positiv entwickelt. Er wird jeweils auf 5 Rappen gerundet. Massgebend ist der Augustindex des Vorjahres. Die Anpassung erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Basisindex ist der Augustindex 2019.

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