812.200
MiLoG
CH-BS
§ 1 Gesetz über den kantonalen Mindestlohn (Mindestlohngesetz, MiLoG) - Zweck
§ 1 Mindestlohngesetz, MiLoG · Zweck
1. Dieses Gesetz bezweckt die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insbesondere schützt es sie vor Armut trotz Erwerbstätigkeit.
2. Zu diesem Zweck legt das Gesetz einen Mindestlohn fest.