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§ 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) - Allgemeines

Gesundheitsvorsorge
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§ 4 Arbeitsgesetz · Allgemeines

1. Das Amt befasst sich mit der allgemeinen Gesundheitsvorsorge, soweit dies Sache des Kantons ist.

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