812.100
CH-BS
§ 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) - Allgemeines
Gesundheitsvorsorge
§ 4 Arbeitsgesetz · Allgemeines
1. Das Amt befasst sich mit der allgemeinen Gesundheitsvorsorge, soweit dies Sache des Kantons ist.