Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
811.110 CH-BS

§ 7 Verordnung zum Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung - Bahnhöfe

Besondere Regelungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Verordnung zum Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung · Bahnhöfe

1. Die Perimeter gemäss § 8 des Gesetzes sind im Anhang festgelegt.

← § 6 Verordnung zum Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung Zuständigkeit

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →