811.100
RLGLRG
CH-BS
§ 2 Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) - Ruhetage
Rahmenbedingungen für die öffentlichen Ruhetage
§ 2 RLG · Ruhetage
1. Öffentliche Ruhetage sind
a) * die hohen Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und Weihnachtstag;
b) * die übrigen Feiertage: Neujahr, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, Stephanstag, Bettag sowie der 1. August;
c) * die übrigen Sonntage.