810.140
AWA
CH-BS
§ 7 Verordnung über die vom Amt für Wirtschaft und Arbeit zu erhebenden Gebühren - Ausnahmebewilligungen für Familienbetriebe
Ruhetags- und Ladenschlussgesetzgebung
§ 7 a Gebührenverordnung AWA · Ausnahmebewilligungen für Familienbetriebe
1. Die Gebühren für Ausnahmebewilligungen gemäss § 5 Abs. 4 und § 9 Abs. 2 des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes betragen
a) für die Bewilligungserteilung: Fr. 120.-
b) für jede Änderung: Fr. 60.-