Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
810.140 AWA CH-BS

§ 7 Verordnung über die vom Amt für Wirtschaft und Arbeit zu erhebenden Gebühren - Ausnahmebewilligungen für Familienbetriebe

Ruhetags- und Ladenschlussgesetzgebung
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§ 7 a Gebührenverordnung AWA · Ausnahmebewilligungen für Familienbetriebe

1. Die Gebühren für Ausnahmebewilligungen gemäss § 5 Abs. 4 und § 9 Abs. 2 des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes betragen

a) für die Bewilligungserteilung: Fr. 120.-

b) für jede Änderung: Fr. 60.-

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