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810.140 AWA CH-BS

§ 5 Verordnung über die vom Amt für Wirtschaft und Arbeit zu erhebenden Gebühren - Begutachtung von technischen Einrichtungen und Geräten (gemäss § 3 Verordnung zum UVG)

Arbeitnehmerschutz
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§ 5 a Gebührenverordnung AWA · Begutachtung von technischen Einrichtungen und Geräten (gemäss § 3 Verordnung zum UVG)

1. Die Gebühren für die Begutachtung von technischen Einrichtungen und Geräten betragen je nach Arbeitsaufwand Fr. 100.- bis Fr. 1'000.-.

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