810.140
AWA
CH-BS
§ 5 Verordnung über die vom Amt für Wirtschaft und Arbeit zu erhebenden Gebühren - Begutachtung von technischen Einrichtungen und Geräten (gemäss § 3 Verordnung zum UVG)
Arbeitnehmerschutz
§ 5 a Gebührenverordnung AWA · Begutachtung von technischen Einrichtungen und Geräten (gemäss § 3 Verordnung zum UVG)
1. Die Gebühren für die Begutachtung von technischen Einrichtungen und Geräten betragen je nach Arbeitsaufwand Fr. 100.- bis Fr. 1'000.-.