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789.710 BSV CH-BS

§ 12 Baumschutzverordnung (BSV)

Schlussbestimmung
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§ 12 BSV

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung zum Baumgesetz vom 12. Oktober 1993 aufgehoben.[12]

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