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789.110 CH-BS

§ 29 Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz - Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 29 Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz · Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt vom 27. November 1973 wird aufgehoben.

2. In der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 9. Dezember 1911 wird § 39 aufgehoben.

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