789.100
CH-BS
§ 5 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz - Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten
Schützenswerte Objekte
§ 5 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz · Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten
1. Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind insbesondere
a) Arten, deren Bestand in den letzten Jahren stark abgenommen hat;
b) Arten, die nie häufig waren;
c) Arten, deren Weiterbestand ohne Schutzmassnahmen nicht gewährleistet ist.