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789.100 CH-BS

§ 5 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz - Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten

Schützenswerte Objekte
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§ 5 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz · Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten

1. Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind insbesondere

a) Arten, deren Bestand in den letzten Jahren stark abgenommen hat;

b) Arten, die nie häufig waren;

c) Arten, deren Weiterbestand ohne Schutzmassnahmen nicht gewährleistet ist.

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