Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
786.400 CH-BS

Art. 6 Vertrag zwischen Ciba-Geigy AG, Basel, und Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Sonderabfallverbrennung - Vertrag bei Inbetriebnahme der RSMVA

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Vertrag zwischen Ciba-Geigy AG, Basel, und Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Sonderabfallverbrennung · Vertrag bei Inbetriebnahme der RSMVA

6.1

Auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der RSMVA werden die Parteien einen Vertrag abschliessen, der die Einzelheiten über die Anlieferung und Abnahme des Sonderabfalls wie Analytik, Aufbereitung, Konditionierung, Bezeichnung, Anlieferungstermine und -mengen, Rechnungsstellung und Zahlung enthält und weitere Rechte und Pflichten der Parteien regelt.

← Art. 5 Vertrag zwischen Ciba-Geigy AG, Basel, und Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Sonderabfallverbrennung Annahmeverpflichtung

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →