786.400
CH-BS
Art. 6 Vertrag zwischen Ciba-Geigy AG, Basel, und Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Sonderabfallverbrennung - Vertrag bei Inbetriebnahme der RSMVA
Art. 6 Vertrag zwischen Ciba-Geigy AG, Basel, und Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Sonderabfallverbrennung · Vertrag bei Inbetriebnahme der RSMVA
6.1
Auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der RSMVA werden die Parteien einen Vertrag abschliessen, der die Einzelheiten über die Anlieferung und Abnahme des Sonderabfalls wie Analytik, Aufbereitung, Konditionierung, Bezeichnung, Anlieferungstermine und -mengen, Rechnungsstellung und Zahlung enthält und weitere Rechte und Pflichten der Parteien regelt.