Art. 5 Vertrag zwischen Ciba-Geigy AG, Basel, und Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Sonderabfallverbrennung - Kosten
Art. 5 Vertrag zwischen Ciba-Geigy AG, Basel, und Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Sonderabfallverbrennung · Kosten
5.1
Die Kosten und Aufwendungen für die Verbrennung werden aufgrund der Mengen und der Qualität der gelieferten Abfälle nach dem Rechnungssystem der Ciba-Geigy zu Selbstkosten (gegliedert in einen mengenabhängigen und einen mengenunabhängigen Anteil) berechnet und den Lieferanten (Sammelstellen, Grosslieferanten) fakturiert.
5.2
Werden die Vertragsmengen nicht ausgenützt, berechnet sich die Garantiesumme aufgrund der von Menge und Qualität unabhängigen Kosten (Fixkosten), die auch eine angemessene Verzinsung und Abschreibung des von Ciba-Geigy investierten Kapitals und einen Beitrag an die Gemeinkosten umfassen. Dabei wird von einer Auslegungskapazität von 13'500 t/Jahr (5-Tage-Woche, bzw. 5'625 Betriebsstunden pro Jahr, Heizwert Hü = 4'000 kcal/kg) ausgegangen, bzw. - wenn diese nicht ausgeschöpft wird - von der Summe der angemeldeten Kapazitätsanforderungen.