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Art. 4 Vertrag zwischen Ciba-Geigy AG, Basel, und Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Sonderabfallverbrennung - Entsorgung der Rückstände

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Art. 4 Vertrag zwischen Ciba-Geigy AG, Basel, und Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Sonderabfallverbrennung · Entsorgung der Rückstände

4.1

Der Kanton Basel-Landschaft stellt die Deponie Elbisgraben für die Entsorgung der aus der RSMVA anfallenden Rückstände zur Verfügung, sofern diese die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen erfüllen. Er stellt hierfür Rechnung nach seinem Rechnungssystem (volle Kostendeckung).

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