786.370
UIOM
CH-BS
Art. 7.3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Inkrafttreten/Vertragsdauer
Art. 7.3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
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Annahmeverpflichtung
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