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Art. 7.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

Inkrafttreten/Vertragsdauer
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Art. 7.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

1. Dieser Vertrag gilt bis zum 31. Dezember 2027. Wird er auf diesen Termin hin nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um fünf Jahre. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall fünf Jahre.

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