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UIOM
CH-BS
Art. 7.1 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Inkrafttreten/Vertragsdauer
Art. 7.1 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Dieser Vertrag wird mit der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und den Kreistag des Landkreises Lörrach verbindlich.
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Annahmeverpflichtung
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