786.370
UIOM
CH-BS
Art. 6.1 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Unterrichtungspflicht
Art. 6.1 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Die Vertragsparteien unterrichten sich rechtzeitig über alle wesentlichen Vorgänge, welche die Erfüllung des Vertrages beeinflussen können.
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Annahmeverpflichtung
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