786.370
UIOM
CH-BS
Art. 5.4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Kosten
Art. 5.4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Die Kosten und Aufwendungen für die Entsorgung von Rückständen gemäss Art. 4 dieses Vertrages richten sich nach der Gebührensatzung des Landkreises Lörrach in der jeweils gültigen Fassung.
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Annahmeverpflichtung
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