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Art. 5.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

Kosten
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Art. 5.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

1. Die Höhe der Gebühren wird für alle Vertragspartner einheitlich nach dem Vollkostenprinzip festgelegt. Dabei werden auch die anlage- und prozessspezifischen Kosten der KVA Basel berücksichtigt.

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