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Art. 4.4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

Entsorgung der Rückstände
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Art. 4.4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

1. Rückstände aus der Rauchgasreinigung sind vom Landkreis Lörrach nicht zurückzunehmen. Können sie nicht in der Schweiz entsorgt werden, so setzt sich der Landkreis Lörrach dafür ein, dass sie in Deutschland abgelagert werden können.

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