786.370
UIOM
CH-BS
Art. 4.3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Entsorgung der Rückstände
Art. 4.3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Der Kanton Basel-Stadt garantiert für die Schlacken eine Qualität mit einem Glühverlust von höchstens 3 Gewichtsprozent.
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Annahmeverpflichtung
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