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Art. 4.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

Entsorgung der Rückstände
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Art. 4.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

1. Die beiden Partner sind sich einig, dass die vereinbarte Schlackenmenge aus finanziellen und logistischen Gründen nicht in regelmässigen kleinen Jahrestranchen, sondern wenn immer möglich während einer einzigen, länger dauernden Periode im Landkreis Lörrach deponiert werden soll.

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