786.370
UIOM
CH-BS
Art. 4.1 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Entsorgung der Rückstände
Art. 4.1 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Der Landkreis Lörrach verpflichtet sich, den seiner Anlieferungsmenge entsprechenden Anteil der Schlacke zur Deponierung anzunehmen. Bei der Anlieferungsmenge von 40'500 Tonnen Abfall pro Jahr und einer angenommenen Gewichtsreduktion von etwa 80 Prozent durch die Verbrennung, beträgt die Schlackenmenge 8'100 Tonnen pro Jahr bzw. 211'500 Tonnen während der gesamten Vertragsdauer von 25 Jahren.
← Art. 3.5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Annahmeverpflichtung
Art. 4.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel →