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Art. 3.5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

Art und Anlieferung der Siedlungsabfälle
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Art. 3.5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

1. Neben Art. 3.1 und 3.2 gelten für Anlieferung, Aufbereitung, Konditionierung und Deklaration der Siedlungsabfälle die Annahmebedingungen der KVA Basel in der jeweils geltenden Fassung.

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