786.370
UIOM
CH-BS
Art. 3.4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Art und Anlieferung der Siedlungsabfälle
Art. 3.4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Allfällige Ausnahmen oder Einschränkungen von Art. 3.1 und 3.2, die sich aufgrund technischer Gegebenheiten als nötig erweisen sollten, wird das Baudepartement dem Landkreis Lörrach jeweils möglichst frühzeitig bekanntgeben.
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Annahmeverpflichtung
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