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Art. 3.3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

Art und Anlieferung der Siedlungsabfälle
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Art. 3.3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

1. Die KVA ist verpflichtet, alle Abfälle aus dem Landkreis Lörrach zurückzuweisen, die ohne entsprechende Entsorgungsnachweise des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und der entsprechenden Notifizierung des Regierungspräsidiums für den grenzüberschreitenden Abfalltransport angeliefert werden.

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