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UIOM
CH-BS
Art. 3.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Art und Anlieferung der Siedlungsabfälle
Art. 3.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Der Landkreis Lörrach verpflichtet sich, alle Siedlungsabfälle - mit Ausnahme der Abfälle aus der Stadt Weil am Rhein - nicht mit den konventionellen Kehrichtsammelfahrzeugen anzuliefern, sondern
- im «Kombinierten Verkehr mit konventionellen Umladestationen» oder
- im «Kombinierten Verkehr mit Integriertem Entsorgungssystem (IES)».
Die Strassentransporte erfolgen in erster Linie über die Autobahn bzw. die Zollfreie Strasse. Dem Schienentransport ist nach Prüfung der ökonomischen und ökologischen Gegebenheiten wenn möglich der Vorzug zu geben.
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Annahmeverpflichtung
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