786.370
UIOM
CH-BS
Art. 2.5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Garantie bei Nichtausnutzung der Vertragsmenge
Art. 2.5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Spätestens alle 10 Jahre sind die vereinbarten jährlichen Anlieferungsmengen neu zu verhandeln.
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Annahmeverpflichtung
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