786.370
UIOM
CH-BS
Art. 2.4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Garantie bei Nichtausnutzung der Vertragsmenge
Art. 2.4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Der Landkreis Lörrach muss die Garantieleistung nach Art. 2.1 nicht erbringen, wenn die KVA wegen betrieblicher Probleme, die vom Landkreis Lörrach nicht verursacht wurden, die vereinbarte Anlieferungsmenge nicht abnehmen kann.
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Annahmeverpflichtung
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