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UIOM
CH-BS
Art. 2.3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Garantie bei Nichtausnutzung der Vertragsmenge
Art. 2.3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Unterschreiten mehrere Vertragspartner ihr Mindestkontingent (d. h. 90% der Vertragsmenge), so werden ihnen allfällige Überschusslieferungen anderer Vertragspartner sowie Fremdanlieferungen entsprechend der prozentualen Auslastung ihrer Abfallkontingente gutgeschrieben. Die Ersatzzahlungen werden auf der Basis der neuen Abfallmengen berechnet.
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Annahmeverpflichtung
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