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Art. 2.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

Garantie bei Nichtausnutzung der Vertragsmenge
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Art. 2.2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

1. Der Landkreis Lörrach muss die Garantieleistung nach Art. 2.1 nur erbringen, wenn er die jährliche Anlieferungsmenge um mehr als 10 Prozent unterschreitet. Die massgebende Bemessungsgrenze beträgt 36'450 t (Mindestkontingent). Für die Bemessung der Garantieleistung nach Ziffer 2.1 werden die Fixkosten nach Beilage 1 berücksichtigt.

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