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Art. 2.1 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

Garantie bei Nichtausnutzung der Vertragsmenge
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Art. 2.1 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

1. Kann die Anlieferungsmenge vom Landkreis Lörrach nicht in vollem Umfang genutzt werden, so garantiert der Landkreis Lörrach die Fixkosten für die nicht benutzte Kapazität der KVA, soweit und solange sie nicht von anderen Lieferanten genutzt werden kann.

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