786.370
UIOM
CH-BS
Art. 1.5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
Annahmeverpflichtung
Art. 1.5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel
1. Der Kanton Basel-Stadt nimmt auch Abfälle entgegen, welche die in Art. 1.1 aufgeführte Anlieferungsmenge um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten.
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Annahmeverpflichtung
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