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Art. 1.4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

Annahmeverpflichtung
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Art. 1.4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement, und dem Landkreis Lörrach, vertreten durch den Landrat, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennunganlage (KVA) Basel

1. Der Kanton Basel-Stadt verpflichtet sich, die KVA entsprechend dem jeweils gültigen Stand der Technik und der schweizerischen Gesetzgebung spätestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durch entsprechende Massnahmen anzupassen.

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