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786.310 IVO CH-BS

Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben (IVO)

29 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
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Inhaltsübersicht (29)

Ziffer 1.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 1.2 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 1.3 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 2.2 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 2.3 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 2.4 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 2.5 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 5.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 6.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 7.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 7.2 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 2.1.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 2.1.2 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 2.1.3 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 3.1.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 3.1.2 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 3.2.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 3.2.2 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 3.3.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 3.3.2 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 3.3.3 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 3.4.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 4.1.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 4.1.2 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 4.2.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 4.2.2 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 4.2.3 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 4.3.1 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben Ziffer 4.3.2 Umsetzungsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel (KVA) und von Verbrennungsrückständen aus der KVA auf der Deponie Elbisgraben

Gesetzestext (29 Artikel)

Organisation der Plattform

1. Durch einseitige Anschlusserklärung können sich weitere öffentlich-rechtliche Abfalllieferanten als Partner an der Plattform beteiligen. Daraus erwächst auch die Informationsverpflichtung gemäss Ziffer 5.4 der Vereinbarung vom 5. Februar 2019 zur gegenseitigen Information über alle Tatsachen und Vorgänge, welche die Erfüllung der Vereinbarung beeinflussen können.

Schlussbestimmungen

1. Dieser Umsetzungsvertrag wird analog der Vereinbarung vom 5. Februar 2019 auf die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen. Ohne Kündigung gilt der Vertrag als stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert. Er kann nach Ablauf von 12 Jahren jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren auf ein Jahresende gekündigt werden.

Organisation der Plattform

1. Gemäss Ziffer 5.3 der Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft vom 5. Februar 2019 wird eine Plattform geschaffen. Die Plattform dient zur gegenseitigen Information bei betrieblichen Änderungen und technischen Erneuerungen der Anlagen und zur Diskussion von zukünftigen Tarifanpassungen.

Abfallbehandlung in der Kehrichtverwertungsanlage Basel

1. Die unter Ziff. 2.2 aufgeführten Vertragspartner verpflichten sich, ihre brennbaren Siedlungsabfälle aus Haushaltungen sowie Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung aus Industrie und Gewerbe an die KVA zu liefern.

2. Liefermengen Vertragspartner

Kanton Basel-Stadt: 37'700 Tonnen

Kanton Basel-Landschaft: 44'000 Tonnen

Total: 81'700 Tonnen

Abfallbehandlung in der Kehrichtverwertungsanlage Basel

1. Der jeweilige Vertragspartner muss eine Garantieleistung erbringen, wenn er die jährliche Liefermenge um mehr als 10% unterschreitet und die fehlenden Mengen durch Lieferungen des andern Vertragspartners, der öffentlich-rechtlichen Abfalllieferanten oder Dritter nicht kompensiert werden.

Abfallbehandlung in der Kehrichtverwertungsanlage Basel

1. Soweit der Kanton Basel-Landschaft und ein öffentlich-rechtlicher Abfalllieferant eine Garantieleistung zu erbringen haben, wird primär die Garantie des öffentlich-rechtlichen Abfalllieferanten in Anspruch genommen für seinen Anteil Abfall, der den Gemeinden von Basel-Landschaft zuzurechnen ist.

Abfallbehandlung in der Kehrichtverwertungsanlage Basel

1. Die Bemessung der Garantieleistung erfolgt auf der Basis der Betriebsrechnung der KVA und nach der Methodik der Deckungsdifferenz. Die zu leistende Garantiezahlung resultiert aus der Multiplikation der spezifischen Fixkosten und der Fehlmenge. Eine fällige Garantieleistung muss spätestens bis Ende des Folgejahres geleistet werden.

Abfallbehandlung in der Kehrichtverwertungsanlage Basel

1. Kann die KVA, z.B. wegen betrieblicher Probleme, nicht voll genutzt werden, so werden die vertraglich festgelegten Abfallmengen der Vertragspartner und aller öffentlich-rechtlichen Abfalllieferanten anteilmässig gekürzt. Diese sprechen sich dabei rechtzeitig über andere Entsorgungsmöglichkeiten ab.

Abfallbehandlung in der Deponie Elbisgraben

1. Kann die Deponie Elbisgraben, z.B. wegen betrieblicher Probleme, nicht voll genutzt werden, so werden die vertraglich festgelegten Abfallmengen der Vertragspartner und der öffentlich-rechtlichen Abfalllieferanten anteilmässig gekürzt. Diese sprechen sich rechtzeitig über andere Deponierungsmöglichkeiten ab.

Abfallbehandlung in der Deponie Elbisgraben

1. Die Bemessung der Garantieleistung erfolgt auf der Basis der Betriebsrechnung der Deponie Elbisgraben und nach der Methodik der Deckungsdifferenz. Die zu leistende Garantiezahlung resultiert aus der Multiplikation der spezifischen Fixkosten und der Fehlmenge. Eine fällige Garantieleistung muss spätestens bis Ende des Folgejahres geleistet werden.

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