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786.170 UVDKVA CH-BS

§ 5 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Entgegennahme von Abfällen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA)

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§ 5 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Entgegennahme von Abfällen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA)

1. Die IWB können für vorsortierte Abfälle aus privaten Abfallsortieranlagen und für heizwertreiche Abfälle als Brennstoffersatz die Verbrennungspreise flexibel festlegen. Sie berücksichtigen dabei die Bereitschaft der Anliefernden zu längerfristiger vertraglicher Bindung und die Höhe der zu erwartenden Abfalllieferungen. Die Preisgestaltung erfolgt marktkonform und in Anlehnung an die Tarifstufe II bei Anlieferung mit LKW beziehungsweise Tarifstufe IIe bei Anlieferung per Elektro-LKW gemäss § 2.

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