786.170
UVDKVA
CH-BS
§ 4 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Entgegennahme von Abfällen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA)
Gebühren der Kehrichtverwertungsanlage
§ 4 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Entgegennahme von Abfällen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA)
1. Werden mehr Abfälle angeliefert, als die KVA Basel verbrennen kann, so können die IWB für Abfälle aus Industrie und Gewerbe einen Zuschlag zur entsprechenden Gebühr erheben.
2. Die IWB legen den Zuschlag so fest, dass er die Kosten für die Umleitung der überschüssigen Abfälle in andere Anlagen deckt.
3. Von einem solchen Zuschlag ausgenommen sind Anlieferungen von Abfällen aus kommunalen Sammlungen sowie von Betrieben, die eine mehrjährige Liefervereinbarung mit den IWB unterzeichnet haben.
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Allgemeines
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