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786.170 UVDKVA CH-BS

§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Entgegennahme von Abfällen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA)

Gebühren der Kehrichtverwertungsanlage
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§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Entgegennahme von Abfällen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA)

1. Für die Abfälle, die der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel zur Verbrennung übergeben werden, gelten die Tarifstufen gemäss den folgenden Absätzen 2 bis 6 (exkl. MWSt.).

2. Der Tarif der Stufe I beträgt CHF 110 pro Tonne. Er gilt für brennbare Abfälle, die in der KVA keine besondere Behandlung erfordern und die per Bahn angeliefert werden, sofern es sich um Siedlungsabfälle handelt, die von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert werden, oder um Abfälle von Betrieben, die mit den IWB eine mehrjährige Vereinbarung zur Lieferung von Abfällen an die KVA Basel abgeschlossen haben und ein vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können.

3. Der Tarif der Stufe II beträgt CHF 135 pro Tonne. Er gilt für brennbare Abfälle, die in der KVA keine besondere Behandlung erfordern und die per LKW angeliefert werden, sofern es sich um Siedlungsabfälle handelt, die von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert werden, oder um Abfälle von Betrieben, die mit den IWB eine mehrjährige Vereinbarung zur Lieferung von Abfällen an die KVA Basel abgeschlossen haben und ein vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können.

3bis. Der Tarif der Stufe IIe beträgt CHF 125 pro Tonne. Er gilt für brennbare Abfälle, die in der KVA keine besondere Behandlung erfordern und die per Elektro-LKW angeliefert werden, sofern es sich um Siedlungsabfälle handelt, die von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert werden, oder um Abfälle von Betrieben, die mit den IWB eine mehrjährige Vereinbarung zur Lieferung von Abfällen an die KVA Basel abgeschlossen haben und ein vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können.

4. Der Tarif der Stufe III beträgt CHF 150 pro Tonne. Er gilt für brennbare Abfälle, die in der KVA keine besondere Behandlung erfordern und die per LKW angeliefert werden, sofern es sich um Abfälle von Betrieben handelt, die mit den IWB keine Vereinbarung zur Lieferung von Abfällen an die KVA Basel abgeschlossen haben oder kein vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können.

4bis. Der Tarif der Stufe IIIe beträgt CHF 140 pro Tonne. Er gilt für brennbare Abfälle, die in der KVA keine besondere Behandlung erfordern und die per Elektro-LKW angeliefert werden, sofern es sich um Abfälle von Betrieben handelt, die mit den IWB keine Vereinbarung zur Lieferung von Abfällen an die KVA Basel abgeschlossen haben oder kein vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können.

5. Der Tarif der Stufe IV beträgt CHF 225 pro Tonne. Er gilt für Abfälle, die eine besondere Behandlung erfordern, schlecht brennen oder die Anlage übermässig abnutzen, sofern es sich handelt um a) sperrige Abfälle, die für eine einwandfreie Verbrennung zerkleinert werden müssen, b) die einmalige Annahme von Abfällen mit übermässigem Wertstoffanteil, c) um Sonderabfälle mit einem geringen Schadstoffanteil oder d) Handablad. Bei Handablad beträgt der Minimaltarif CHF 80 pro Lieferung.

6. Der Tarif der Stufe V beträgt CHF 480 pro Tonne. Er gilt für Abfälle, die eine besondere Behandlung erfordern, schlecht brennen oder die Anlage übermässig abnutzen, sofern es sich handelt um a) Sonderabfälle mit einem hohen Schadstoffanteil, b) Abfälle, die unter Begleitung des KVA-Personals direkt dem Ofen zugegeben werden müssen, c) Abfälle und Schlämme mit erhöhten Wasseranteilen (Trockensubstanz < 30%) oder d) Abfälle die beim Verbrennungsprozess korrosive Verbrennungsgase bilden oder solche, die zu hohen Staubfrachten im Abgas führen.

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