786.170
UVDKVA
CH-BS
§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Entgegennahme von Abfällen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA)
Allgemeines
§ 1 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Entgegennahme von Abfällen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA)
1. Dieser Gebührentarif gilt für die Entgegennahme von Abfällen, die in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) der IWB Industrielle Werke Basel (IWB) verbrannt werden.