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ASV
CH-BS
§ 6 Verordnung über Abfallsammlungen in der Stadt Basel (ASV) - Sammlungen und Sammelstellen
§ 6 ASV · Sammlungen und Sammelstellen
1. Es werden in der Regel folgende Sammlungen durchgeführt
a) zweimal wöchentlich Kehricht und Kleinsperrgut;
b) wöchentlich Grünabfälle;
c) monatlich Altpapier, Karton, Grobsperrgut und Unbrennbares;
d) vierteljährlich Metall.
2. Es werden in der Regel mindestens folgende Sammelstellen bereitgestellt
a) 50 Sammelstellen für Wertstoffe (Glas, Blech/Alu, Batterien);
b) ein Recyclingpark;
c) 25 dezentrale Sonderabfallannahmestellen;
d) eine zentrale Sonderabfallannahmestelle.
3. Die zuständige Behörde kann weitere Sammlungen oder Sammelstellen für Siedlungsabfälle anbieten.