Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
786.150 ASV CH-BS

§ 3 Verordnung über Abfallsammlungen in der Stadt Basel (ASV) - Zuständigkeit

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 ASV · Zuständigkeit

1. Die zuständige Behörde ist dem Bau- und Verkehrsdepartement zugeordnet.

← § 2 ASV Verordnung über Abfallsammlungen in der Stadt Basel (ASV) - Gegenstand und Geltungsbereich § 4 ASV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →