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786.150 ASV CH-BS

§ 2 Verordnung über Abfallsammlungen in der Stadt Basel (ASV) - Zweck

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§ 2 ASV · Zweck

1. Diese Verordnung bezweckt die umweltgerechte und wirtschaftliche Sammlung der Siedlungsabfälle zur Verwertung und Beseitigung.

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