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786.100 CH-BS

§ 4 Abfallverordnung - Kommunale Abfallentsorgung und -finanzierung

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§ 4 Abfallverordnung · Kommunale Abfallentsorgung und -finanzierung

1. Für die Entsorgung und Finanzierung der Siedlungsabfälle auf ihrem Gebiet sind die Stadt Basel und die Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen zuständig.

2. Das Bau- und Verkehrsdepartement und die Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen reichen jährlich eine Abfallrechnung zur Entsorgung der Siedlungsabfälle bei der zuständigen Behörde ein. Zudem veröffentlichen sie die Grundlagen für die Berechnung der Abfallrechnung.

3. Die zuständige Behörde formuliert Vorgaben zur Abfallrechnung.

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