786.100
CH-BS
§ 2 Abfallverordnung - Zuständigkeiten
§ 2 Abfallverordnung · Zuständigkeiten
1. Die zuständige Behörde ist dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt zugeordnet.
2. Sie ist weisungsbefugt gegenüber anderen kantonalen Dienststellen und den Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen.