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786.100 CH-BS

§ 1 Abfallverordnung - Gegenstand und Geltungsbereich

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§ 1 Abfallverordnung · Gegenstand und Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug der Vermeidung und Entsorgung von Siedlungsabfällen und übrigen Abfällen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt.

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