786.100
CH-BS
§ 1 Abfallverordnung - Gegenstand und Geltungsbereich
§ 1 Abfallverordnung · Gegenstand und Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt den Vollzug der Vermeidung und Entsorgung von Siedlungsabfällen und übrigen Abfällen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt.