784.710
CH-BS
Art. 8 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein
Art. 8 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein
1. Die Kosten der in den Art. 1, 4 und 5 vorgesehenen Anlagen und Arbeiten trägt je der zu ihrer Ausführung verpflichtete Teil. An die Kosten des Unterhalts (inkl. Reinigung und Schwemmung) der baselstädtischen Ableitungskanäle zahlt die Stadt Lörrach dem Kanton Basel-Stadt einen jährlichen Beitrag von Fr. 200.-. Die übrigen Kosten des Unterhalts werden von jedem Teile für die auf seinem Gebiete liegenden Anlagen übernommen.