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Art. 7 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

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Art. 7 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

1. Die beiden vertragsschliessenden Teile werden sich gegenseitig von wesentlichen Veränderungen, die sie in der Anlage oder dem Betriebe ihrer Kanalisationseinrichtungen vorzunehmen beabsichtigen (insbesondere von einer wesentlichen Erweiterung der Kanalisationsanlage in Lörrach oder von der Benützung anderer als der im Vertragsplan vorgesehenen Kanäle zur Ableitung des Lörracher Schmutzwassers in den Rhein) rechtzeitig und unter Mitteilung von Plänen in Kenntnis setzen und sich darüber verständigen, wie solche Veränderungen unter Beobachtung der im gegenwärtigen Vertrage beiderseits übernommenen Verpflichtungen durchzuführen seien.

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