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Art. 5 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

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Art. 5 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

1. Für das Einzugsgebiet der Kanalisation von Lörrach ist der diesem Vertrag beiliegende, beiderseitig unterzeichnete Übersichtsplan massgebend.

2. Bei der Ausführung dieser Kanalisationsanlage sollen die Regenauslässe nicht unter 60 cm weit und die Überlaufschwellen für die Regenauslässe vorerst überall auf Kämpferhöhe und mindestens 2 m Länge angelegt werden. Zeigt sich im Verlaufe des Ausbaues des Kanalisationsnetzes, dass diese Schwellenhöhe unzweckmässig ist, so wird sie die Stadt Lörrach auf ihre Kosten erhöhen oder erniedrigen lassen.

3. Die Stadt Lörrach verpflichtet sich, die in Art. 4 Abs. 1 vorgesehenen Arbeiten im Verlaufe von längstens vier Jahren, vom Inkrafttreten dieses Vertrages an gerechnet, auszuführen.

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