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Art. 3 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

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Art. 3 Vertrag zwischen Basel-Stadt und Lörrach über die Ableitung des Schmutzwassers der Kanalisation von Lörrach in den Rhein

1. Die Stadt Lörrach verpflichtet sich, soweit dies in ihrer Macht liegt und solange die Bewilligung zur Einleitung ihrer Schmutzwasser in das baselstädtische Kanalnetz besteht, dafür zu sorgen, dass in Zukunft auf ihrem jetzigen Gemeindegebiet Abwasser weder direkt noch indirekt in den Gewerbekanal (Lörracher Teich) oder in andere private oder öffentliche Gewässer eingeleitet wird. Vorbehalten bleibt der Erguss aus den Regenauslässen des vertragsmässigen Kanalisationsprojektes in die Wiese.

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